NOTES #8
Einfach machen: Anrainerbeteiligung
Den Nachbarn von Windparks vergünstigte Stromtarife anzubieten, ist der Königsweg der Anrainerbeteiligung. Gemeinsam mit Naturstrom hat die REZ dafür jetzt ein einfaches Konzept entwickelt. Der Clou: Das Modell ist unkompliziert auf andere Regionen und Projekte übertragbar.
Anrainerstrommodelle sind für die Anrainer einfach, setzen aber im Hintergrund auf relativ komplexen Vertragswerken auf und waren auf die jeweiligen Regionen und Projekte beschränkt. Um die Organisation für die Windparkbetreiber zu erleichtern, schlanker zu gestalten und sie übertragbar zu machen, haben Naturstrom und REZ ein neues Konzept entwickelt. Dessen Kern: die flexible Gestaltung von Zuschüssen und eine einfache Steuerung des Berechtigtenkreises, und das für jeden beliebigen Windpark. So lassen sich neue Projekte schneller an den Start bringen – übertragbar, nicht gebunden an eine bestimmte Region.
Individuelle Leitlinien – überschaubare Kosten
Das Ganze funktioniert so: Naturstrom als Versorger und REZ als Manager haben einen Vertrag über die Durchführung von Anrainerstromtarifen geschlossen. Anwendbar in der gesamten Bundesrepublik. Betreiber, die das Modell einsetzen möchten, schließen ihre Verträge lediglich mit der REZ. Gegenüber den Anrainern treten dann REZ und Naturstrom als Partner im Namen des jeweiligen Windparks auf. Um die gesamte Organisation – von der Definition des Berechtigtenkreises bis zu den Werbe- und Marketingmaßnahmen – kümmert sich die REZ. Die Windparks geben lediglich ihren Rahmen und die Leitlinien vor, nach denen die Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Dies betrifft etwa die Festsetzung des Förderbetrags oder eine mögliche Limitierung der zu fördernden Anrainerstromverträge.
Bei einem Förderbetrag von 180 Euro und maximal 100 zugelassenen Verträgen betragen die jährlichen Kosten beispielsweise 18.000 Euro zuzüglich des Aufwands für Marketing und Verwaltung. Die Basisvergütung der REZ liegt bei 15 Prozent der Fördersumme. Projekte wie Werbekampagnen werden gesondert vergütet.
Eine weitere Möglichkeit zur Eingrenzung der Kosten besteht darin, nur die direkten Anrainer zu fördern – etwa auf der Basis von Entfernungsparametern oder Postleitzahlen. Zudem lassen sich die Förderbeträge staffeln, sodass Anrainer in unmittelbarer Nähe eine höhere Förderung erhalten als jene, die weiter entfernt wohnen. Neben diesen örtlichen Unterschieden kann auch eine Differenzierung in sozialer Hinsicht erfolgen. So lassen sich etwa Sozialtarife mit erhöhten Zuschüssen für Geringverdiener und kinderreiche Familien in das Konstrukt einbetten.