Eisman-Versprechungen? Besser erfüllen

Berlin, 13. September 2017: NSM-Dienstleister versprechen mehr Entschädigung durch die Nutzung des Spitzabrechnungsverfahrens. In der Praxis sieht das oft anders aus.

Seit Einführung der Härtefallentschädigung im EEG haben zahlreiche Dienstleister Programme entwickelt, mit denen sie die schnelle und effiziente Berechnung von Entschädigungen aus Netzsicherheitsmaßnahmen (NSM) versprechen. Vor allem die Wahl zwischen Spitzabrechnung- und Pauschalverfahren ist – folgt man der Werbung – immer schon entschieden: 20 Prozent, 30 Prozent, teilweise 40 Prozent mehr Entschädigung durch die Nutzung des Spitzabrechnungsverfahrens werden versprochen. Aber lassen sich diese Versprechen auch erfüllen?

Unbestritten ist, dass das Spitzabrechnungsverfahren, das im Leitfaden der Bundesnetzagentur beschrieben wird, die Ausfälle der Windparks, die von Netzsicherheitsmaßnahmen betroffen sind, genauer und fairer entschädigt. Ob allerdings das Spitzabrechnungsverfahren mehr Entschädigungen generiert als das Pauschalverfahren, hängt nicht vom Berechnungstool ab, sondern vom Konzept des jeweiligen Netzbetreibers. Vorsicht vor den Versprechungen von NSM-Dienstleistern ist also geboten.

Die Erfahrungen der REZ in den vergangenen Jahren machen deutlich: Netzabschaltungen aufgrund von NSM erfolgen nicht immer nur bei drohenden hohen Windgeschwindigkeiten. Grundlage ist ein Portfolio von rd. 250 Megawatt bei verschiedenen Netzbetreibern.

Der Betriebsalltag der REZ zeigt, dass Netzsicherheitsmaßnahmen nicht zuletzt auch vom Angebot anderer Energiequellen abhängig sind. Das führt dazu, dass Netzbetreiber schon im Vorfeld von sinkenden durchschnittlichen Windgeschwindigkeiten Windparks in der Leistung drosseln. In diesen Fällen ist das Pauschalverfahren für den betroffenen Windpark günstig. Die Antwort auf die Frage, welches Verfahren für den Betreiber günstiger ist und zu höheren Entschädigungszahlungen führt, hängt davon ab, wie sich die Windgeschwindigkeit vor und während der NSM verhält.

Für die Wahl des Berechnungsdienstleisters sind also andere Kriterien von Bedeutung als das Berechnungsprogramm: Zum einen muss er beide Berechnungsverfahren beherrschen und schnell umsetzen können, die die Bundesnetzagentur vorsieht. Außerdem muss er Besonderheiten des Netzbetreibers berücksichtigen. Einzelne Netzbetreiber schreiben eine Umrechnung der Anlagendaten auf den Netzverknüpfungspunkt vor. Schließlich darf der Dienstleister Angaben des Netzbetreibers nicht ungesehen übernehmen, sondern muss – wie im Gesetz vorgesehen – die entgangenen Erträge aus Netzsicherheitsmaßnahmen vollständig berechnen und in Anspruch nehmen. Und schließlich muss er genug Standing haben, um mit dem Netzbetreiber in die Diskussion zu treten und Verhandlungen zu führen. Ziel muss es sein, unterjährige Abschlagszahlungen und eine Schlussabrechnung nach Jahresende zu vereinbaren.

Die Entscheidung, welches Verfahren aus Sicht des Betreibers geboten ist, kann dann nach Abschluss des Kalenderjahres erfolgen. Der Vorteil: Der Betreiber muss nicht blind entscheiden, sondern kann auf der Basis der korrekten Abrechnungen das bessere Modell wählen.

Es steht allerdings zu befürchten, dass die meisten NSM-Tools die Daten der Netzbetreiber übernehmen und auf dieser Basis berechnen. Die Folge: Die Windparks verlieren unnötig Geld, zum Teil in beträchtlicher Höhe.

Die REZ berücksichtigt in ihrem Berechnungsverfahren, das streng nach dem Leitfaden der Bundesnetzagentur entwickelt wurde, den gesamten Zeitraum und sämtliche Umstände, die entschädigungsfähig sind. Abweichungen werden mit dem Netzbetreiber abgeglichen. Zahlungen werden rasch generiert. Sind Abschlagsverfahren durchsetzbar, nimmt die REZ die Schlussabrechnung vor und gibt eine Empfehlung für die Abrechnungsweise ab. Die REZ übernimmt in diesem Zusammenhang jedoch auch sämtliche kaufmännischen Aufgaben und setzt ihre Expertise im Sinne der Windparks ein. Keine leeren Versprechungen, sondern eine korrekte und schnelle Abrechnung ist das Ziel.

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Die Regenerative Energien Zernsee GmbH & Co. KG (REZ) arbeitet als technische und kaufmännischen Betriebsführung von Windparks. Die REZ übernimmt auf Wunsch zudem das komplette Sitemanagement und die wirtschaftliche Gesamtverantwortung für Windparks. Flexibilität und Kundenorientierung stehen für die REZ an erster Stelle: Leistungen können im Paket gebucht, einzeln angefordert oder modular zusammengestellt werden. Zurzeit werden Windparks in Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Hessen und Sachsen-Anhalt betreut. Die REZ unterhält Büros in Berlin (Sitz der Gesellschaft) und in Nordrhein-Westfalen (Erkelenz).

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