Binnen einer kurzen Frist – bis zum 18.04.2019 – führt die Bundesnetzagentur das Energie-Monitoring 2019 durch. Betreiber von Energieerzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt Nennleistung müssen mithilfe eines Fragebogens Daten für 2018 melden. Die REZ wird die Meldungen für die von ihr betreuten Windparks vornehmen. Mehr dazu lesen Sie in unserer Kundenmitteilung.