In den Medien ist schon länger davon die Rede: Sogenannte Zufallsgewinne sollen abgeschöpft werden – rückwirkend ab dem Stichtag 1.9.2022. Daher sollten mit gewissen Erlösen möglichst Rücklagen gebildet werden. Mehr dazu lesen Sie in unserer Kundenmitteilung.
Kundenmitteilung 20221103 Zufallsgewinne