Berlin und Erkelenz, 4. Oktober 2016: Knapp 466 Gigawattstunden bei 227 Megawatt installierter Leistung. REZ-Windparks steigern Leistung und Einspeisung.
Die Leistungsbilanz der REZ für das Jahr 2015 zeigt nochmals bessere Werte. Die Zahl der installierten Windenergieanlagen
wuchs von 95 auf 100, wobei sechs Windenergieanlagen im Rahmen eines Repowering demontiert wurden. Die installierte
Leistung wuchs um 27 Megawatt auf 227 Megawatt, eine Steigerung um knapp 14 Prozent. Die Brutto-Einspeisung
hingegen stieg sogar von 231 Gigawattstunden auf knapp 466, also um über 100 Prozent. Dies geht vor allem auf Windparks mit hoher Nennleistung zurück, die gegen Ende des Jahres 2014 installiert wurden und nur zu einem geringen Anteil zum Ergebnis 2014 beitragen konnten. Rd. 143.000 Durchschnittshaushalte konnten 2015 mit dem Strom aus REZ-Windparks versorgt
werden. Die CO2-Bilanz der von REZ betreuten Windparks ist gleichfalls beeindruckend: Die eingesparte CO2-Menge beläuft
sich auf knapp 351.000 t.
Basis für die außerordentliche Leistungsbilanz ist neben dem sehr guten Windjahr, das seit langem wieder einen Wert von 100 Prozent erreichte (laut BDB Index), die sehr gute Performance der REZ-Windparks. Die durchschnittliche Verfügbarkeit aller Windparks lag bei 98,02 Prozent, also deutlich über den Werten, die in der Regel bei Verfügbarkeitsgarantien eingehalten werden müssen. Auffallend jedoch: Der REZ-Durchschnittswert wurde vor allem von Windparks im Altbestand verpasst, die ihrer Altersgrenze von 20 Betriebsjahren immer näher kommen oder in 2015 demontiert wurden.
Weitere Besonderheit des Betriebsjahres 2015 ist der relativ hohe Anteil an Netzsicherheitsmaßnahmen in Höhe von rd. 44
Gigawattstunden. Über die Hälfte der REZ-Windparks waren von Netzsicherheitsmaßnahmen betroffen. Der Anteil an der
Gesamteinspeisung liegt über alle Windparks gerechnet bei 6,22 Prozent. In den Regionen Prenzlau und Lübben, wo die meisten Netzsicherheitsmaßnahmen im Verwaltungsgebiet der REZ durchgeführt werden, lag der Anteil sogar bei knapp 12 Prozent.
Umso wichtiger ist es, dass der Schadenersatz, der nach dem Erneuerbare Energien Gesetz gezahlt werden muss, schnell und
vollständig an die Windparks fließt. Anderenfalls können Netzsicherheitsmaßnahmen existenzgefährdende Ausmaße annehmen.