Brandenburgs Ministerpräsident legalisiert Gemeindezuwendungen
Wie die FAZ am 9. August 2019 berichtet, hat Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke gefordert, dass Bürger und Gemeinden vor Ort vom Ausbau der Windenergie profitieren sollten. Immerhin müssten die Anrainer die Lasten des Ausbaus tragen, also sollten die Gemeinden vor Ort auch profitieren.
Gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa) hat Woidke demnach Ideen vorgetragen wie die, dass Gemeinden über die Genehmigung mitentscheiden sollten. Derzeit können Gemeinden zwar bei der Erstellung von Eignungsflächen mitwirken. Auch über Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind Gemeinden gegebenenfalls bei der Genehmigung von Windparks beteiligt. Aber sie können letztlich kein Veto gegen Bebauungen einbringen, wenn sie innerhalb von Eignungsflächen geplant sind.
Auch finanziell profitieren Gemeinden nicht von den Genehmigungen, werden diese doch nach einem Bundesgesetz erteilt (Bundesimmissionsschutzgesetz). Woidke sprach sich jedoch dafür aus, dass die Gemeinden für die Genehmigungen Geld verlangen dürften. Heute bereits landet die Gewerbesteuer der Windparks zu 70 Prozent bei ihnen, soweit sie wenigstens anfällt. Immerhin wurde dafür vor vielen Jahren das Gewerbesteuerrecht geändert.
Woidke will aber die Rolle der Gemeinden und ihre Einkünfte stärken, wie auf Berlin.de, dem Hauptstadtportal, vom heutigen Tage zu lesen ist: Die Gemeinden „sollen mitentscheiden können und mit Genehmigungen Zahlungen des Betreibers an die Kommune erreichen.“ Dafür soll die Privilegierung im Außenbereich, die seit über 20 Jahren im Baugesetzbuch verankert ist, fallen. Das Ziel sei die Demokratisierung der Genehmigungen. Sie sollten dort erteilt werden, wo auch die Lasten getragen werden.
Direkte Zuwendungen von Windparkplanern oder Windparkbetreibern etwa über städtebauliche Verträge sind derzeit jedoch kaum möglich, da sie schon vor langen Jahren den Verdacht auf sich gezogen haben, nichts anderes als verdeckte Bestechungsgelder zu sein. Bereits in den späten 1990er Jahren wurden diese Verträge als korrupt verurteilt und sind bis heute juristisch anfechtbar. Wenn Woidke also auf den Eigennutz der Kommunen setzt, um den Ausbau der Erneuerbaren Energien voranzutreiben, wird er solche juristischen Hürden, aber auch absehbare Streitpunkte über Genehmigungen, die erteilt oder verweigert werden, beseitigen müssen.
Möglicherweise hat er deshalb auch die regionale Speicherung überschüssiger Energie ins Spiel gebracht und vorgeschlagen, solche Projekte von staatlichen Belastungen zu befreien.