Der Vorstoß der Initiative gegen den Ausbau der Windenergie in Brandenburg ist im Landtag gescheitert. Die rot-rote Koalition hat die Forderungen gemeinsam mit den Grünen erwartungsgemäß abgelehnt, so berichtet die Märkische Oderzeitung am 27. September 2015.
Die Initiative pocht auf einen größeren Mindestabstand der Windenergieanlagen zu Wohnsiedlungen – dieser liegt derzeit bei 800 bis 1.000 Meter – sowie auf ein Verbot von Anlagen im Wald. Dafür wurden rund 30.300 Unterschriften gesammelt.
Dagegen wandte sich die Landtagsmehrheit. Mit einer solchen Regelung würde der Ausbau der Windenergie unzulässig beschränkt. Außerdem sei die Furcht vor gesundheitlichen Einschränkungen etwa durch Infraschall nicht begründet.
Hinzuzufügen ist, dass die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz weit reichen und Wohnsiedlungen vor Einwirkungen durch Lärm und Schatten effektiv bewahren.
Die Energiestrategie des Landes sieht vor, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Primärenergieverbrauch bis 2030 auf mindestens 32 Prozent zu erhöhen. Dabei soll die Windenergie eine Hauptrolle spielen und bis zu einem Anteil von 50 Prozent wachsen. Nach Aussagen des Bundesverbandes Windenergie können gerade ländliche Regionen durch die Energiewende profitieren.
Die Initiative prüft nun die Möglichkeit eines Volksbegehrens. Hierzu sind allerdings 80.000 Unterschriften nötig.