NOTES #6

POST-EEG GEHT AB

Die Zeit der geregelten EEG-Vergütung läuft für jeden Windpark irgendwann ab. War darauf irgendjemand vorbereitet? Seit Anfang 2021 ist viel passiert.

Anfang 2021 war es soweit: Ungefähr 6.000 Anlagen fielen aus der sogenannten geregelten Direktvermarktung, mussten also sehen, wo sie bleiben. Kurz vor Toresschluss wurde im EEG zwar noch eine Regelung eingeführt, mit der auch die Betreiber bedient wurden, die sich um nichts gekümmert haben. Hier zahlen die Anschlussnetzbetreiber den Marktwert abzüglich der Verwaltungskosten aus. Aber der Rest hatte sich schon vorher entschlossen, entweder in die Spotvermarktung zu gehen oder sich ein Festpreisangebot geben zu lassen. Das aber lag oft nur bei mäßigen 3 Cent / kWh, was einen wirtschaftlichen Betrieb nicht zulässt, zumal dann, wenn erhöhte Reparaturkosten zu stemmen sind. Das aber ist bei Altanlagen eher die Regel.

Die Hoffnung ruhte also auf dem Jahr 2022, auf einem baldigen Repowering oder darauf, dass der Gesetzgeber ein Einsehen haben und eine deutlich höhere Vergütung zusichern würde. Die Wirklichkeit sah aber im Jahr 2021 völlig anders aus als erwartet. Diejenigen Betreiber, die keine Festpreise vereinbart hatten, konnten sich trotz des schlechten Windangebots über eine außerordentlich gute Preisentwicklung freuen. Der Marktwert für Onshore-Anlagen lag 2021 nie unter 3,395 Cent / kWh, der Mittelwert bis September erreichte sogar einen Betrag von 5,89 Cent / kWh. Der September übertraf dann aber mit einem Wert von 11,754 Cent / kWh sämtliche Erwartungen. Mit einem solchen Preis hatte niemand gerechnet, und konnte niemand rechnen. Soll heißen: Statt sich einigermaßen über Wasser zu halten, hatten Windparks in der Spotvermarktung großen Spielraum. Die Mindereinnahmen aus dem schlechten Windangebot wurden sogar kompensiert.

Ein Vergleich zwischen Prognose und erreichten Werten von Januar bis September 2021 in einem kleinen Windpark mit zwei Anlagen zeigt ein überraschendes Bild. Obwohl die Einspeisung 200 MWh unter der Prognose blieb, lag die Vergütung bis September 15 TEuro über den Erwartungen. Das ist bei einem Gesamtvolumen von 54 TEuro / pro Jahr ein beträchtlicher Betrag, hat doch der Windpark die Jahresprognose bereits im September erreicht. Bei der Planung war eine
Durchschnittsvergütung von 3 Cent angenommen worden.

Auch an anderer Stelle bot das verlangene Jahr Überraschungen: So ist es nicht immer gelungen, die Herkunftsnachweise anstandslos zu übertragen, immerhin 1,50 Euro / MWh. Hintergrund sind wohl fehlerhafte Meldungen von Netzbetreibern und ein Verfahren, das erst erprobt werden muss, bevor es reibungslos läuft. In einem Park der REZ fehlte bis November die Abrechnung der Herkunftsnachweise. Bei einem Gesamtvolumen von 12.500 MWh auch immerhin knapp 20 TEuro, die bislang nicht ausgekehrt werden konnten.

Größere Verwerfungen sind aber in einem Referenzprojekt bei der Abrechnung über den Referenzertrag zu beobachten gewesen. In einem der von der REZ neu übernommenen Projekte waren von ca. 50 Megawatt rund 25 Megawatt noch in der geregelten Vergütung, die andere Hälfte in der sonstigen Direktvermarktung. Die EEG-Vergütung war also ausgelaufen. Abgerechnet wurden die Anlagen über einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt, die Abrechnung erfolgte auf der Ebene darunter nach konkreter Einspeisung. Bis Ende 2020 gab es damit kein Problem, da die Vergütungen in etwa auf demselben Niveau lagen.

In 2021 sollte aber die Hälfte der Anlagen aus dem EEG fallen. Es war also zu vermuten, dass es sinnvoll ist, die Einspeisung messgenau voneinander abzugrenzen. Da kurzfristig kein Messkonzept mehr umzusetzen war, wurde die Aufteilung der Vergütung auch im Jahr 2021 nach Referenzertrag, wie im EEG vorgesehen, vorgenommen. Dabei kam es jedoch zu massiven Verschiebungen in Richtung Post-EEG-Anlagen.

Allem Anschein nach waren die Ausfälle durch Fehler und Reparaturen bei den Altanlagen signifikant höher als bei den jüngeren Anlagen. Im Referenzertrag bildet sich das aber nicht ab. Dadurch wurden den Post-EEG-Anlagen Einspeisungen der EEG-Anlagen zugeordnet, dann eben vergütet mit dem Vergütungssatz der Post-EEG-Anlagen, statt also mit ca. 9 Cent / kWh mit ca. 3 Cent / kWh. Das betraf bis September rund 4,7 Mio. kWh, was einen äußerst hohen Verlust für die EEG-Windparks bedeutet.

Spätestens damit war klar, dass die Aufteilung nach Referenzertrag umgehend durch eine Aufteilung mittels Messung ersetzt werden musste. Die Vorbereitungen und Planungen begannen im Februar/März 2021, als die Verschiebungen offensichtlich wurden und Korrekturen nicht die notwendigen Änderungen brachten. Die Umsetzung war aufgrund des Alters des Umspannwerks aber aufwendig und wird erst im November 2021 abgeschlossen werden können. Neben einer geeichten Messung waren umfangreiche Umbauten beim Umspannwerk vorzunehmen, die bei den Windparks jeweils ca. 18 TEuro neue Kosten generierten.