Stadt Forst klagt gegen Untersagung des Windparks Bademeusel

Wie die Lausitzer Rundschau am 27. August 2013 berichtet, akzeptiert die Stadtverwaltung Forst die Untersagung des Bauplanungsverfahrens nicht. Mit der Klage wolle man in erster Linie die Planungshoheit der Gemeinde gewahrt sehen.

Bereits Ende Juni hatte die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) die Pläne für die Aufstellung von 30 Windkraftanlagen zwischen Groß und Klein Bademeusel gestoppt, so die Zeitung. Grund dafür war der Teilregionalplan Wind der regionalen Planungsgemeinschaft Spreewald-Lausitz, in dem Bademeusel nicht als Eignungsfläche für Windanlagen vorgesehen ist. Dieser Plan hat aber bisher keine Rechtsgültigkeit. Trotzdem wird das Verfahren in Forst damit für zwei Jahre auf Eis gelegt.

Für die Stadtverwaltung ist dies ein klarer Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde. Zudem befürchte man hohe Schadensersatzansprüche des Investors.

Wie die Lausitzer Rundschau weiter berichtet, sehen sich die Stadtverordneten in der Pflicht, die Bürger über die Motive ihrer Reaktion zu informieren. Bis zum 6. Oktober muss die Stadt nun die Klage beim Verwaltungsgericht in Potsdam begründen. Dazu wurde bereits ein Fachanwalt beauftragt.