Stromsteuer macht glücklich!

Berlin, den 14. Mai 2024: Bitte daran denken: Die Stromsteuerjahresmeldungen 2023 sind zum 31. Mai 2024 fällig. Das Bürokratiegespenst wirft seine Schatten voraus. Die Hauptzollämter wetzen ihre Messer. Der Amtsschimmel wiehert laut und vernehmlich.

„Deutsch sein heißt, eine Sache um ihrer selbst willen zu tun“ – heißt es mehr oder weniger in Heinrich Manns berühmtem Roman „Der Untertan“. Dem können wir noch eins obendrauf setzen, wie dem abgebildeten Zettel zu entnehmen ist, den der Kollege im Backoffice für seine Kollegin aufgehängt hat, die für die Stromsteuermeldungen zuständig ist: „Stromsteuer macht glücklich“ – was auch sonst! Ansonsten kommen wir selbstverständlich unserer Pflicht nach und melden alles, was an elektrischen Strömen geflossen ist. Rhein und Spree und deren Wasser lassen wir hingegen in Ruh.