Windenergie in Oder-Spree: Mehr Abstand zu Ortschaften

Im Landkreis Oder-Spree wird zurzeit am zweiten Entwurf des Regionalplans Wind gearbeitet. Die neuen Kriterien sehen unter anderem vor, dass Windenergieanlagen künftig mit mindestens 800 statt 500 Meter Abstand zur Wohnbebauung errichtet werden müssen, so die Märkische Oderzeitung in ihrer Ausgabe vom 3. September 2014.

In Zusammenarbeit zwischen Planern, Kommunen, Bürgerinitiativen und Flächeneigentümern entstehen gegenwärtig neue Grundlinien zum Ausbau der Windenergie im Oder-Spree-Kreis. Ziel ist ein neuer Entwurf des sachlichen Teilregionalplans Windenergienutzung. Darin finden sich unter anderem aktualisierte Vorgaben für die Errichtung neuer Windenergieanlagen. Als Folge der 2.500 Einwände gegen den ersten Entwurf und weil heutige Windenergieanlagen noch höher gebaut werden, muss der Mindestabstand nun 800 statt 500 Meter zu Wohnsiedlungen betragen – zu Gesundheits- und Kureinrichtungen sogar 1.000 Meter.

Zugleich soll ein Mechanismus greifen, damit Ortschaften nicht von allen Seiten mit Windenergieanlagen „umzingelt“ werden. Manche Dörfer wie etwa Weichensdorf sehen sich bereits jetzt auf zwei Seiten Windparks gegenüber. Künftig soll die Regionalversammlung derartige Fälle separat beraten und über den weiteren Ausbau entscheiden.