Gemeinde versus Windpark

Der Regionalplan weist für das Waldareal zwischen den Beelitzer Ortsteilen Fichtenwalde und Reesdorf ein sogenanntes Eignungsgebiet für Windenergieanlagen aus. Bauanträge wurden von zwei Firmen gestellt. Doch die Stadt Beelitz versucht, mit einem Bebauungsplan und einer Veränderungssperre die Bebauung zu verhindern. Dagegen haben die beiden Unternehmen Klage eingereicht, so berichtet die Märkische Allgemeine Zeitung am 21. Mai 2015.

Nun geht das Tauziehen vor Gericht weiter. In einem Normenkontrollverfahren stellen die beiden Firmen aus der Windenergie den Bebauungsplan und die zweijährige Veränderungssperre der Stadt Beelitz infrage. Beides sei, so die Unternehmen, als Verhinderungsplanung anzusehen, die die im Regionalplan ausgewiesene Nutzung für die Windenergie unterbinden soll.

Dagegen argumentiert die Stadt, sie wolle Zahl und Höhe der Anlagen begrenzt wissen. Anträge wurden nur für 19 Anlagen mit einer Maximalhöhe von 200 Metern gestellt. Das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz läuft. Dabei wird die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Regelungen geprüft. Teil der Prüfung sind zudem Abschätzungen über Zumutbarkeit und Eingriffe in Natur und Landschaft.