Corporate-Governance-Leitfaden für die Regenerative Energien Zernsee GmbH & Co. KG (REZ)

 

Präambel

Die REZ ist ein Unternehmen, das im Bereich erneuerbare Energien tätig ist. Daraus ergeben sich Anforderungen für das Selbstverständnis der REZ und für das unternehmerische Handeln aller Beteiligten: Die REZ verpflichtet sich, sozial und ökologisch nachhaltiges Handeln im Unternehmen umzusetzen.

Dies bedeutet insbesondere:

  1. Fair Play

Im Umgang der REZ mit Partnern, Kunden und Kolleg(inn)en nimmt Fair Play eine zentrale Stelle ein. Die REZ bemüht sich, die Unternehmensinteressen nicht auf Kosten des Fair Play durchzusetzen. Dahinter steht die Erfahrung, dass Unternehmen nachhaltiger und wirtschaftlicher zu betreiben sind, wenn sie den Regeln des Fair Play folgen. Dabei wird die REZ nicht ihre eigene wirtschaftliche Existenz gefährden. Die REZ wird ihren eigenen Bestand jederzeit vorrangig zu erhalten versuchen und so schnell wie möglich zu den Regeln des Fair Play zurückkehren, wobei sie dies so weit wie möglich offen kommunizieren wird.

  1. Soziale Verantwortung

Die REZ bekennt sich zur sozialen Verantwortung gegenüber Kunden, Partnern, Kolleg(inn)en und der Gesellschaft. Die REZ wird eigenes und fremdes Handeln nicht zulassen oder fördern, das dieser sozialen Verantwortung widerspricht. Sie wird nicht den eigenen Vorteil suchen, ohne dabei sozial verantwortlich zu agieren. Die REZ ist sich dessen bewusst, dass sie ihre unternehmerische Existenz nachhaltiger sichern kann, wenn sie soziale Verantwortung übernimmt. Sie wird den Ausgleich sozialer Interessen suchen.

  1. Ökologisches Handeln

Die REZ wird in allen Verfahren und Abläufen ökologisch bewusst handeln. Das schließt die Schonung von internen wie externen, natürlichen wie sozialen, aber auch die Schonung der wirtschaftlichen Ressourcen ein. Die REZ nutzt Maßnahmen zur Müllreduzierung und Vermeidung bzw. sachgemäßen Entsorgung von Abfallstoffen. Sie wird Maßnahmen zur Senkung des CO2-Ausstoßes ergreifen und umsetzen. Die REZ wird, soweit es ihr möglich ist, dafür Sorge tragen, dass gefährliche Abfallstoffe nicht in den Rohstoffkreislauf eingespeist werden. Das schließt Stoffe ein, die die REZ auf eigene oder fremde Rechnung zu entsorgen hat. Die REZ wird, soweit möglich, von Partnern die sachgemäße Entsorgung von Abfallstoffen verlangen.

  1. Gerechtigkeit und Toleranz

Die REZ wird in ihrem internen und externen Handeln die Gleichberechtigung der Geschlechter umsetzen und sich gegen jede ungerechtfertigte Ungleichbehandlung aufgrund welchen Umstands auch immer verwahren. Ungerechtfertigt ist jede Ungleichbehandlung, die sich nicht auf die Fähigkeit und die Tätigkeit von Kolleg(inn)en bezieht, sondern andere Gründe heranzieht. Das bezieht die Gleichbehandlung von Mitarbeitern mit ein – gleich welchen Geschlechts, welcher Herkunft, welcher Hautfarbe, welchen Ausbildungsstandes oder welchen Alters. Ziel ist unter anderem eine angemessene und gleiche Bezahlung unter Berücksichtigung von Qualifikation, Kompetenz, Tätigkeit und Leistung. Die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit kann Grund für eine Höherstufung von Kolleg(inn)en sein. Die REZ versteht gegenseitige Fairness, Kollegialität und Höflichkeit als Basis des internen Umgangs miteinander. Sich gegen Verstöße gegen diese Basisregeln zur Wehr zu setzen, ist das Recht jedes Kollegen und jeder Kollegin und darf nicht zu seinem bzw. ihrem Nachteil ausgelegt werden.